Gesetzliche Auflagen
Wer haftet?
HFS ist das einzige Unternehmen, das seine zukünftigen Wettbewerber selbst ausbildet. Als produktionsnaher Dienstleister sorgen wir dafür, dass jeder die bestmögliche Hebelösung bekommt. Das notwendige Know-how der korrekten Anwendung und jährlichen Überprüfung wird mitgeliefert. Bestens ausgebildete Sachkundige erledigen dann die notwendigen vorgeschriebenen Prüfungen selbst und helfen dadurch dem Betrieb Kosten zu sparen.
Andererseits ist es aber auch unsere Pflicht, unsere Kunden über die Haftungsfragen ausführlich zu informieren. Eine Kosteneinsparung kann unter Umständen zu einer Kostenfalle werden. Wenn es zu einem Unfall kommt, sind die Sachverständigen am Zug und deren Entscheidung wird meistens richterlicherseits gefolgt. Ein Gutachten mit dem Wortlaut, dass bei gründlicher Prüfung der Unfall vermieden hätte werden können, kann teuer werden.
§ 8. (1) Folgende Arbeitsmittel sind mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abstand von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Prüfung zu unterziehen:
![]() | Kapitel HFS Prüfcenter | DOWNLOADEN |
Sie haben Fragen zu unseren Produkten
oder Dienstleistungen?
Anschlagketten & Zubehör
Forstketten & Zubehör
Lastaufnahmemittel & Anschlagpunkte
Ladungssicherung
Polyesterprodukte
Hebezeuge
Vorgeschriebene Überprüfung
Adjustage Kettengehänge & Hebezeug
Ladungssicherung
Service, Reparatur & Ersatzteile
Schulung zum Sachkundigen
Ingenieurbüro
Dokumentation
Chromox
GIS
Grabiq
JD Neuhaus